
Bekanntgabe der berufenen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher:
Andrea Hofmann
Christina Spiegelhauer
Mario Brand
Einspruchsfrist Wahlergebnis:
Jede/r Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Berufung, schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch einlegen gegen das Wahlverfahren.