Neu gewählt werden in diesem Jahr, am 13. September, die Kirchenvorstände in unserer Landeskirche. Das ist zwar noch eine Weile hin, doch schon jetzt ermutigen wir Sie zur Mitsuche geeigneter Kandidaten – also wahlberechtigte Gemeindeglieder unserer Kirchgemeinde, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vielleicht gehören Sie dazu?
Wahlvorschläge sind ausdrücklich erwünscht. Sie müssen schriftlich benannt und von mindestens fünf wahlberechtigten Kirchgemeindegliedern unterschrieben sein. Die Vorgeschlagenen sind mit Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift anzugeben. Formulare hierfür sind im Pfarramt erhältlich.
Wer gewählt worden ist, wird im Einführungsgottesdienst vor der Gemeinde folgende auf Christus orientierte Selbstverpflichtung durch das Gelöbnis bestätigen:
„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet:
Ja, mit Gottes Hilfe.“