In diesem Jahr werden in allen Kirchgemeinden und Kirchspielen unserer Landeskirche die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet. In unserer Kirchgemeinde sind acht Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen, vier werden durch diese anschließend berufen.
Bis zum 2. August 2026 können noch Wahlvorschläge im Pfarramt eingereicht werden, worum wir alle Gemeindeglieder herzlich bitten. Entsprechende Formulare für diese Vorschläge sind im Pfarramt zu erhalten. Die Vorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein. Die Vorgeschlagenen sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Beruf, und Anschrift zu bezeichnen. Sie müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen:
„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“
Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist. Bis zum 7. August kann jeder Wahlberechtigte im Pfarramt die Wählerliste einsehen, ob sie oder er ordnungsgemäß eingetragen ist. Bitte prüfen Sie Ihren Eintrag – gerade auch im Hinblick auf den Ort, an dem sie am Wahltag an der Wahl teilnehmen wollen/können. Wer seinen Namen vermisst oder den Wahlort für sich ändern will, kann dies formlos formlos beanstanden bzw. beantragen.
Jeder Wahlberechtigte kann bis 4 Wochen vor dem Wahltag schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Eintragungen in der Wählerliste einlegen. Der Kirchenvorstand hat binnen zwei Wochen zu entscheiden. Gibt er dem Einspruch nicht oder nicht in vollem Umfange statt, so hat er ihn mit seiner Stellungnahme unverzüglich an das Regionalkirchenamt weiterzugeben, das binnen einer Woche endgültig schriftlich und begründet zu entscheiden hat. Einsprüche haben keinen Einfluss auf den Fortgang des Wahlverfahrens.
Briefwahl ist möglich. Ab 16.8. bis zum 8.9. kann ein Wahlschein für die Briefwahl im Pfarramt beantragt und abgeholt werden. Wahlbriefe können bis zu Beginn Wahlvorganges dem Kirchenvorstand zugeleitet werden. Sie können auch während des Wahlvorganges der Vorsitzenden des Kirchenvorstandes ausgehändigt werden. Die Wahlbriefe müssen verschlossen sein und den gültigen Briefwahlschein sowie in einem besonderen verschlossenen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel enthalten.
In den Gottesdiensten am 13. Sonntag nach Trinitatis, dem 30. August, werden die Kandidatinnen und Kandidaten in den Gemeinden vorgestellt (Satzung: 8.30 Uhr; Marienberg: 10.00 Uhr).
Der Wahltag ist Sonntag, der 13. September.
Gewählt werden kann:
In der St. Marienkirche:
von 9.00 Uhr bis zum Beginn des Gottesdienstes
und nach dem Gottesdienst bis 14.00 Uhr
(Wahlberechtigte aus Marienberg sowie Lauta und den anderen stadtnahen Ortsteilen)
Im Haus der Landeskirchlichen Gemeinschaft in Gebirge
von 9.00 Uhr bis zum Beginn des Gottesdienstes
und nach dem Gottesdienst bis 12.00 Uhr
(Wahlberechtigte aus Gebirge und Gelobtland)
In der Kirche Satzung
von 9.00 Uhr bis zum Beginn des Gottesdienstes
und nach dem Gottesdienst bis 12.00 Uhr
(Wahlberechtigte aus Satzung)
Ab 14.00 Uhr findet die öffentliche Auszählung in der St. Marienkirche statt.
Nehmen Sie bitte Ihr Wahlrecht in Anspruch.
Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt ab Sonntag, den 20. September, durch Abkündigung, ebenso auf unserer Internetseite und durch Aushang.
